Sie möchten eine 2. Meinung?

Sie sind mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt unzufrieden und unsicher, ob er Sie auch wirklich engagiert und erfolgversprechend vertritt? Diese Sorge kann berechtigt sein, muss es aber nicht.

Wenn Ihr Anwalt nicht alle Ihre Argumente vorgetragen hat, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass er schlecht gearbeitet hat. Vielleicht gab es gute Gründe dafür; auch eine lange Verfahrensdauer ist nicht immer dem Anwalt anzulasten, häufig liegen die Gründe dafür beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft.

Wenn Sie sich trotzdem nicht gut beraten fühlen, Sie keine Informationen bekommen, Anfragen nicht beantwortet werden oder das Honorar zu hoch erscheint, müssen Sie dem Anwalt nicht sofort kündigen. Denn dies kann unter Umständen zu hohen Kosten für einen zweiten Anwalt führen.

Holen Sie zunächst eine 2. Meinung ein!

Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob Ihr Anwalt tatsächlich alle notwendigen Schritte eingeleitet und Ihre Angelegenheit zeitnah und engagiert vertritt. Dafür benötigen wir nur die bisherigen Unterlagen; Ihr jetziger Anwalt muss davon nicht unbedingt erfahren.

Für das Erstgespräch berechnen wir ein Honorar von maximal 250€, bei sehr umfangreichen Angelegenheiten treffen wir hierzu eine Vereinbarung.