Erbrecht

Ein Schwerpunkt der  anwaltlichen Tätigkeit liegt im Erbrecht, insbesondere bei der Abfassung und Prüfung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ich bin vertrete seit 2003 als gerichtlich bestellter Betreuer für die Amtsgerichte Königstein, Bad Homburg, Frankfurt und Friedberg tätig und vertritt regelmäßig erbrechtliche Mandate vor Gericht, z.B. bei der Anfechtung von Testamenten. Ob ein hochbetagter Mensch noch testierfähig ist oder nicht, wird häufig selbst von Notaren nicht richtig erkannt. Denn Menschen mit dementiellen Erkrankungen schaffen es häufig, sich gegenüber Ärzten, Richtern und Notaren von ihrer besten Seite zu präsentieren und über mögliche Probleme mit der Erinnerung zu täuschen. In vielen Fällen gelingt es allerdings auch durch ein postmortales Testierfähigkeitsgutachten Klarheit für die Angehörigen zu bekommen, ob das letzte Testament auch tatsächlich im Zustand der Testierfähigkeit errichtet wurde oder ob dem demenzkranken Menschen hier von interessierter Seite etwas „eingeflüstert“ wurde.

Testamentsvollstreckung

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann in bestimmten Situationen Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Der Erblasser kann so sicherstellen, dass auch nach seinem Ableben jemand dafür sorgt, dass sein Wille bei der Verteilung des Erbes durchgesetzt wird. Ich führe seit mehr als 10 Jahren Testamentsvollstreckungen durch.

Viele Menschen glauben irrtümlich, dass sie kein Testament brauchen, da sie ja zum Beispiel verheiratet sind und Kinder haben. Da regelt ja die gesetzliche Erbfolge ohnehin alles Wichtige. Das ist leider einer von vielen fatalen Irrtümern im Erbrecht.

Die 11 häufigsten Irrtümer zum Thema Testament

  1. Auch ohne ein Testament erbt mein Ehegatte alles!
  2. Gemeinschaftliches Vermögen der Eheleute gehört im Todesfall jedem zur Hälfte!
  3. Ich brauche kein Testament, da meine Kinder ohnehin alles erben!
  4. Meine Kinder können verlangen, dass ich ihnen vorab ihren Erbteil auszahle!
  5. Das Testament regelt, wer die Lebensversicherung erhält!
  6. Geschenke sind auf den Pflichtteil anzurechnen!
  7. Ein Testament macht man am besten am Computer!
  8. Ein notarielles Testament ist besser als ein handschriftliches Testament!
  9. Enterben bedeutet, dass der Enterbte gar nichts bekommt!
  10. Wer gesetzlich betreut wird, kann kein Testament machen!
  11. Ein Testament ist teuer!

Wer seinen Angehörigen ein selbst formuliertes Testament ohne fachlich kompetente Beratung hinterlässt oder auf die gesetzliche Erbfolge vertraut, hinterlässt ihnen häufig einen Riesenberg von Problemen. Denn die Erben bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam entscheiden. Die Folge hiervon sind dann häufig Pattsituationen, Erbstreitigkeiten und kostspielige Prozesse.

Ein gut durchdachtes Testament mit kompetenter anwaltlicher Beratung erspart den Erben viel Streit und Geld.

Vorsorgevollmacht und Betreuung

Viele Ehepaare glauben, dass der Ehepartner automatisch bevollmächtigt ist sie zu vertreten, wenn sie aufgrund einer körperlichen oder altersbedingten seelischen Erkrankung hierzu nicht mehr in der Lage sind. Hierzu bedarf es allerdings einer ausdrücklichen Vollmacht, der genau geregelt sein sollte, was der Bevollmächtigte in welcher Situation tun darf und was nicht. Liegt eine solche so genannte Vorsorgevollmacht nicht vor, bestellt das zuständige Amtsgericht im Falle der Betreuungsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit einen Betreuer, den der Betreute in der Regel vorher gar nicht kennt.

Missbrauch von Vorsorgevollmachten

Immer wieder schaffen es fragwürdige Freunde, Nachbarn etc. sich das Vertrauen älterer Menschen zu erschleichen und diese dazu zu bewegen, ihnen eine Vorsorgevollmacht zu geben. Stellt sich dann bei den älteren Menschen eine Demenz ein, gibt es niemanden mehr, der den „hilfsbereiten“ Freund oder Nachbar in der Ausübung seiner Vollmacht kontrollieren kann. Hier hilft die Einrichtung einer sogenannten Kontrollbetreuung durch das Betreuungsgericht.

Patientenverfügung

Menschen möchten in Ruhe, schmerzfrei und in Würde sterben. Der Gedanke, jahrelang künstlich durch Apparate am Leben erhalten zu werden, obwohl sie nur noch leiden, ist für sie unerträglich. Viele möchten nicht, dass lebensverlängernde Maßnahmen automatisch erfolgen, selbst wenn sie dies nicht mehr möchten. Häufig sind sie dann aber nicht mehr in der Lage, ihren Wunsch so zu äußern, dass Ärzte auch nach ihrem Willen handeln dürfen.

Hier kann eine Patientenverfügung helfen, in der für genau definierte Situationen geregelt ist, welche ärztlichen Behandlungen und lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht werden, und welche nicht.

Behindertentestament

Eltern behinderter Menschen sorgen sich häufig darüber, dass ihre Kinder auch nach ihrem Ableben optimal betreut werden. Sie fragen sich, ob  ihr Vermögen nach ihrem Tod möglicherweise an den Staat oder die Organisation fällt, die die Unterbringung und die Betreuung bezahlen. Ohne ein spezielles Behindertentestament wäre dies in der Tat meistens der Fall. Das Bundessozialgericht lässt allerdings durchaus Regelungen zu, die das Erbe, ein Eigenheim etc. in der Familie belassen.