Unsere häufigsten Fälle im Arbeitsrecht

von A (wie Abmahnung) bis Z (wie Zwischenzeugnis)

Kündigung erhalten?

Das Arbeitsrecht ist sehr formal und steckt voller Fristen, die strikt eingehalten werden müssen. Eine Kündigungsschutzklage z.B. kann in der Regel nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Häufig sind Kündigungen nicht berechtigt oder weisen formale Fehler auf. Betriebsräte werden nicht, nicht rechtzeitig oder formfehlerhaft angehört. Oder es fehlt eine vorherige wirksame Abmahnung, es fehlen stichhaltige Gründe für eine Kündigung oder die kündigende Person war gar nicht bevollmächtigt, die Kündigung auszusprechen. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist ist der Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und möglicherweise der Tarifvertrag zu beachten. Eine Kündigung von Schwerbehinderten ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ist in der Regel unwirksam.

Vor Ausspruch oder nach Erhalt einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung sollten Sie daher unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, ob diese mit Erfolg vor dem Arbeitsgericht angefochten werden kann.

Aufhebungsvertrag / Abfindung

Häufig wird dem Arbeitnehmer eine Aufhebungsvereinbarung mit einer Abfindung statt einer Kündigung angeboten. Was auf den ersten Blick attraktiv erscheint, sollte gründlich überlegt und geprüft werden. Die Erleichterung über bevorstehende Ende einer belastenden Arbeitssituation sollte nicht vorschnell zur Unterschrift verleiten. Denn es drohen gravierende Rechtsnachteile:

  • Wie kann ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden?
  • Ist die Abfindungssumme angesichts meiner langen Betriebszugehörigkeit überhaupt angemessen?
  • Was passiert mit meinem restlichen Urlaub, Anspruch auf Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen, offene Überstunden, Betriebsrente et cetera?
  • Muss der Arbeitgeber mich freistellen?

Hatten Sie nicht genug Zeit zum Überlegen oder wurden Sie zur Unterschrift gedrängt, kann ein bereits geschlossener Aufhebungsvertrag auch wieder erfolgreich angefochten werden.

Zeugnis

Auch wenn die praktische Bedeutung der häufig genannten „Zeugnis-Geheimsprache“ sehr gering ist, gibt das Zeugnis dem neuen Arbeitgeber doch einen guten Überblick über Fähigkeiten und Erfahrungen seines neuen Mitarbeiters. Es ist für die weitere berufliche Entwicklung daher von großer Bedeutung und sollte genau auf Fehler und Lücken sowie falsche Bewertungen überprüft werden.

Zwischenzeugnis

Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine zutreffende Leistungsbeurteilung in Form eines Zwischenzeugnisses.

Teilzeitbeschäftigung

Arbeitnehmer haben, insbesondere nach der gesetzlichen Neuregelung 2017 einen umfassenden und einklagbaren Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu verringern oder wieder zu erhöhen, wenn keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen.

Rechtsanwalt Warncke ist seit 2000 vorwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Zuvor hatte er selbst als Geschäftsführer und Personalverantwortlicher für über 200 Mitarbeiter mit allen Facetten des Arbeitsrechts zu tun und war Verhandlungspartner für Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss u.a. bei Verhandlungen über  Sozialplan und Interessensausgleich. Er kennt beide Seiten und bringt seine Erfahrungen aus der Vertretung von sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein.

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