Opferrechte

Während Straftäter häufig mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davonkommen, leiden Opfer von Körperverletzung,  Vergewaltigung, Nachstellung (stalking) oder Angehörige bei Mord oder Totschlag häufig lebenslänglich an den Folgen der Tat. Neben den körperlichen, seelischen und finanziellen Schäden müssen sie in vielen Fällen noch darum kämpfen, dass es überhaupt ein Strafverfahren gibt, dass man ihnen vor Gericht glaubt und dass der Täter für die Folgen seiner Tat einstehen muss. Ich vertrete Opfer von Straftaten in der Nebenklage und möchte erreichen, dass die Geschädigten gut informiert und vorbereitet und mit möglichst wenig Angst in die Hauptverhandlung gehen.

Besondere Sorgfalt lege ich dabei auf die Betreuung von Kindern in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs. Hier besteht neben den allgemeinen Belastungen eines Gerichtsverfahrens für ein Kind noch die Besonderheit, dass die Aussagen des Kindes häufig durch Psychologen in einem sog. Glaubhaftigkeitsgutachten überprüft werden muss. Hier arbeitet meine Kanzlei eng mit einer Kinderpsychologin und dem Institut Nullhypothese zusammen.

Als Nebenkläger haben Geschädigte Anspruch auf Akteneinsicht über einen Anwalt, Anwesenheit in der Hauptverhandlung und das Recht, Beweisanträge zu stellen So können sie aktiv in das Prozessgeschehen eingreifen, Anträge zur Höhe der Bestrafung stellen und einen Freispruch mit dem Rechtsmittel der Berufung oder Revision angreifen. Meine Kanzlei berät über Opferrechte im Strafverfahren, wie z.B. Videovernehmung, Ausschluss des Angeklagten oder der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung, Schutz von Zeugendaten, sowie über den Umgang mit der Presse.

Schlecht informierte Geschädigte und ein unzureichend vorbereiteter Prozess können dazu führen, durch eine Straftat verletzte Menschen durch die teilweise aggressive und unfaire Behandlung durch die Verteidiger der Täter verunsichert und eingeschüchtert werden. Im Falle eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen könnten sie so vor Gericht zum zweiten Mal zum Opfer werden. In geeigneten Fällen stelle ich bereits im Strafverfahren einen Antrag auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (sogenanntes Adhäsionsverfahren), um dem Opfer einen weiteren belastenden und kostspieligen Zivilprozess zu ersparen.

Bei der Vorbereitung der Verhandlung arbeitet mein Büro eng mit den Zeugenbetreuungen der jeweiligen Gerichte, sowie Hilfsorganisationen wie dem WEISSEN RING, Frauen helfen Frauen, Trauma- und Opferzentrum Frankfurt etc. zusammen.

Ich begleite Sie auch als Zeugenbeistand vor Gericht und bin bundesweit tätig.

Die Kosten der Vertretung werden häufig, insbesondere bei schweren Straftaten, von der Staatskasse übernommen. Viele Rechtsschutzversicherungen gewähren ebenfalls Rechtsschutz für die Vertretung im Strafverfahren,  häufig auch Opferhilfsorganisation.